Praxis-Informationen

Setting: Einzelsitzungen


Verschwiegenheit:
Als Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie bin ich verpflichtet, über alles Schweigen zu bewahren, was mir bei der Ausübung meines Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch gegenüber seinen Familienangehörigen zu beachten.
Ein Berufsgeheimnis darf nur offenbart werden, wenn der Patient ihn von der Schweigepflicht entbunden hat. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht.


Erstgespräch:
Nach der Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein Erstgespräch. Dies bietet die Möglichkeit, uns gegenseitig kennenzulernen. Sie schildern Ihr Anliegen, Wünsche und Erwartungen, während ich Ihnen Behandlungsmöglichkeiten aufzeige, so dass Sie sich ein Bild machen können, was Sie während unserer Zusammenarbeit erwartet.

Je nachdem, wie komplex Ihr Anliegen ist, können weitere probatorische Sitzungen zur Entscheidungsfindung erforderlich sein.


 

Kosten

99 €

Psychotherapie 60 min

149 €

Körperpsychotherapie 90 min

Erstattung der Psychotherapiekosten

Gesetzliche Krankenkassen
Die Leistungen der Heilpraktiker, beschränkt auf Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.

Private Krankenkassen
Einige private Krankenkassen übernehmen teilweise oder ganz die Kosten der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Entscheidend ist, welche Leistungen hierfür einzelvertraglich in Ihrem jeweiligen Tarif vereinbart sind. In der Ziffer 19.2 der Gebührenordung (GebuehH) ist die Abrechnung mit Krankenkassen durch Heilprakiker für Psychotherapie definiert.
Ist die Übernahme der Kosten mit dem Versicherung geklärt, reichen Sie die Rechnung über die Leistungen der Psychotherapie ein.

Sonstige Möglichkeiten
Als sog. „Sonderausgaben“ in der Steuererklärung können Sie Honorare für psychotherapeutische Behandlungen geltend machen (Entscheid des Finanzgerichts Münster, AZ: 3 K 2845/02E). Das Finanzamt verlangt hierfür ein vor der Behandlung ausgefülltes amtsärztliches Attest. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Selbstzahler

Als Selbstzahler tragen Sie selbst die Kosten für Heilpraktiker, beschränkt auf Psychotherapie.
Gegenüber Versicherungen, Krankenkassen und anderen Institutionen sind Sie nicht auskunftspflichtig. Das Antragsverfahren mit Selbstauskunft, eine Übermittlung der Diagnose sowie lange Wartezeiten auf einen kassengestützten Therapieplatz entfallen.

 

Absageregel:
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, dies möglichst bald bekannt zu geben. Verschiebungen oder Absagen sind telefonisch bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen ist das Honorar aufgrund der nicht mehr möglichen Vermittlung des Termins zu 100% fällig.